Willkommen


Liebe Patientin, lieber Patient!

Wir möchten uns dafür bedanken, dass Sie sich für eine Behandlung in unserer Praxis interessieren. Diese wird nach dem Bestellsystem geführt. Das bedeutet für Sie in der Regel keine oder nur geringe Wartezeiten. Es kann allerdings manchmal vorkommen, dass aufgrund unvorhersehbarer medizinisch notwendiger Behandlungen die Termine nicht genau eingehalten werden können. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.
Sollten Sie verhindert sein, einen Termin bei uns wahrzunehmen, sagen Sie diese bitte rechtzeitig ab – wenn es geht – mindestens 48 Stunden im Vorraus.
Falls sie aufgrud eines Notfalls oder mit akuten Schmerzen kommen, müssen Sie mit Wartezeiten rechnen. Im Notfall rufen Sie auf jeden Fall vorher an, damit wir Ihnen die beste Uhrzeit für Ihre Behandlung nennen können.

Sie wohnen nicht in Hannover, aber Sie möchten die Behandlung bei uns durchführen lassen

Das ist bei uns kein Problem. Viele Patienten von außerhalb nehmen unsere Leistungen in Anspruch. Wir können Termine und Untersuchungen Ihren Bedürfnissen anpassen. Viele Details können im Rahmen eines Vorgesprächs telefonisch geklärt werden. Eine Untersuchung vor der eigentlichen Behandlung ist aber stets empfehlenswert. Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach geeigneten Übenachtungsmöglichkeiten -falls gewünscht- behilflich.
Behandlung am Wochenende oder außerhalb der Sprechstunden.

Behandlung außerhalb der regulären Sprechzeiten

Falls Sie aufgrund familiärer oder beruflicher Verpflichtungen keine Termine innerhalb unserer regulären Sprechstunden wahrnehmen können, bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit der Behandlung am Wochenende oder außerhalb der regulären Sprechzeiten.
Fehlt Ihnen die Zeit für mehrere kurze Termine oder möchten Sie eine umfangreichere Behandlung oder eine Komplettsanierung in einer Sitzung durchführen lassen? Wir sind flexibel, und können auf Ihre Sonderwünsche eingehen. Beachten Sie bitte, dass diese Leistungen mit Mehrkosten für Sie verbunden sein können.

Hinweise für gesetzlich versicherten Patienten bei Vorlage der Krankenversichertenkarte

Jeder gesetzlich versicherte/r Patient/in muss seine/ihre Versichertenkarte spätestens 10 Tage nach Behandlungsbeginn vorlegen. Sollte uns die Karte in diesem Zeitraum noch nicht vorliegen, sind wir berechtigt, die Kosten für die zahnärztlichen Behandlung privat in Rechnung zu stellen. Um solche Unanehmlichkeiten zu vermeiden, denken Sie bitte immer daran, die Karte mitzubringen.

Zuletzt aktualisiert am 27. Februar 2015 von COS Zahnärzte

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