Die Vollnarkose


Neue Zähne im Schlaf

Die Narkosebehandlung beim Zahnarzt, und dazu gehören nicht nur die chirurgischen Eingriffe sind gar nicht mehr so selten. Bei einer Behandlung unter Vollnarkose „verschlafen“ Sie die gesamte Prozedur. Wir können dann in Ruhe alle notwendigen Arbeiten erledigen. Das Gebiss kann in der Regel vollständig in einer Sitzung saniert werden.

Der Patient leidet nicht mehr unter seinen mangelhaften Zähnen, er kann sein soziales und berufliches Leben wieder aufnehmen.

Dabei müssen Sie keineswegs fürchten, dass eine Gebiss-Sanierung unter Vollnarkose gefährlicher ist als etwa in einem Krankenhaus. Dank moderne computerüberwachte Austattung sowie die Spezialausbildung der Facharzt für Anästhesie wird die ambulante Durchführung der Narkose zu einer sehr sicheren Maßnahme.

Neue Narkosemittel, die für eine gute Verträglichkeit, eine schnelle Ausscheidung aus dem Organismus und geringe Nebenwirkungen sorgen, senken das Narkoserisiko. Bei zahnärztlichen Behandlungen kann die Narkosedauer problemlos mehrere Stunden betragen, so dass aufwändige Behandlungen in wenigen Sitzungen abgeschlossen werden können, wofür in der Regel sonst Monate und Jahre benötigt werden.

Ist die Narkose sicher ?

Noch nie waren Narkosen so sicher wie heute
„Eine Narkose ist heute fast so sicher wie eine Flugreise“, sagt Professor Dr. med. Joachim Radke, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI). Dass ein Patient nach einer Operation nicht wieder erwacht, ist sehr selten. Von 100.000 Patienten ohne absehbares Anästhesierisiko stirbt in Deutschland heute einer. Diese Zahl bleibt trotz zunehmend riskanter operativer Eingriffe konstant: Die Patienten sind durchschnittlich älter und leiden häufiger an Begleiterkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck.

Zahnbehandlung in Vollnarkose bei Kindern

Die Indikation* für die Behandlung von Kinder unter Vollnarkose erfolgt nach Empfehlung des Zahnarztes oder des behandelnden Kinderarztes und kann in folgenden Situationen gegeben sei:

  • Akute Erkrankungen (entzündliche Prozesse, Abszess, Trauma)
  • Scheitern anderer Methoden zur Schmerzkontrolle
  • Allgemeinmedizinische Risiken und Vorerkrankungen (körperliche, geistige und psychische) sowie Verhaltensstörungen
  • Behandlungsunwillige Kinder, wenn während der Vorbehandlung (Diagnostik, Behandlungsversuche unter Zuwendung, geschickte Ablenkung, Einbindung der Eltern) vom Zahnarzt der Eindruck entsteht, dass eine weitere adäquate Behandlung unter lokaler Anästhesie nicht möglich ist.

Das Ziel der Behandlung sollte stets verfolgen, das Kind zu einem mündigen Patienten zu entwickeln. Im Rahmen einer Untersuchung von zahnmedizinische Behandlungen unter Vollnarkose erwies sich ein radikales Vorgehen, sprich eine Vollsanierung unter Vollnarkose als vorteilhaft.**

* Indikationsstellung der DGZMK
**Sheller et al. 2003

Zuletzt aktualisiert am 28. April 2018 von COS Zahnärzte

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