Häufig gestellte Fragen über die Zahn-Narkose
Wann ist eine zahnärztliche Behandlung in Vollnarkose indiziert?
Eine Behandlung unter Vollnarkose ist immer dann zu empfehlen, wenn die Schmerzausschaltung mit einer lokalen Anästhesie nicht möglich ist. Ebenfalls bei Patienten, die unter ausgeprägtem Würgereiz leiden, motorisch instabilen Personen oder Personen mit geistigen Behinderungen.
Wo findet die Behandlung statt?
Die Behandlung findet in einer Fachpraxis (Tagesklinik) für Anästhesie statt. Dort werden Sie von Fachärzten für Anästhesie sowie speziell dafür ausgebildetem Personal betreut. Die Praxis verfügt über sämtliche moderne Einrichtungen für einen komplikationsfreien Ablauf der Behandlung. Ein Aufwachraum ist ebenso vorhanden. Hier haben Sie die Möglichkeit, nach Ablauf der Behandlung unter medizinischer Überwachung noch einige Stunden auszuschlafen, bis Sie nach Hause gehen dürfen.
Kann man in einer Narkosesitzung das gesamte Gebiss sanieren?
In der Regel schon. Es ist sogar sinnvoll, die ganze Behandlung in einer einzigen Sitzung durchzuführen. Nur geht das leider nicht immer. Nach Zahnentfernung muss der Kiefer einige Wochen noch heilen, bevor man überhaupt Zahnersatz anfertigen kann. Ansonsten wird eine Komplettsanierung in einer Sitzung angestrebt. Problemlos können Zahnentfernungen, Füllungen, etc. in einer Sitzung erfolgen.
Wie lange dauert eine Behandlung unter Vollnarkose?
Die Behandlungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Zahnsanierung und kann von wenigen Minuten bis mehrere Stunden dauern. Nach einer eingehenden Untersuchung können wir Ihnen schon einen ziemlich genauen Zeitrahmen für die Sanierung unter Vollnarkose geben.
Wer eignet sich für die Behandlung unter Vollnarkose?
In Vollnarkose kann im Grunde jede Person behandelt werden, vom 2 jährigen Kind bis ins hohe Alter ist alles möglich. Voraussetzung dafür ist der Gesundheitszustand und Mitarbeit des Patienten.
Ich habe gehört, dass sie Narkosegasen gefährlich sind
Das stimmt nicht. Vor 20 Jahren hat man gefährliche Narkosegase verwendet. Die Mittel, die heutzutage benutzt werden, sind sehr gut verträglich. Eine Kumulation der Narkosestoffe in dem Körper findet nicht statt. Das heißt, dass sogar mehrere Narkosen in einem Jahr problemlos machbar sind.
Welche Risiken gibt es bei der Behandlung unter Vollnarkose?
Die Risiken und Komplikationen, die bei der Behandlung unter Vollnarkose auftreten können, werden Ihnen von den Anästhesisten in einem persönlichem Gespräch näher erläutert.
Kann man während der Narkose Schmerzen haben?
Theoretisch ja. Es werden in der Literatur Fälle beschrieben, wo Patienten während der Vollnarkose unter Schmerzen gelitten haben, ohne sich dabei bemerkbar machen zu können. So etwas ist dank moderner Schmerzmittel und gute Überwachung so gut wie ausgeschlossen. Wir machen Hosenträger mit Gurt und setzen auch in Vollnarkose zusätzliche Lokalanästhetika ein. Das hat den Vorteil, dass Sie nach dem Ausschlafen (wenn die Narkose weg ist) nicht sofort Schmerzen bekommen.
Aber was ist danach?
Schmerzen danach können wie nach jeder zahnärztlichen Behandlung auftreten. Die Behandlung unter Vollnarkose bedeutet nicht mehr, aber auch nicht weniger Schmerzen als eine Routine-Behandlung. Bei langen Sitzungen kann allerdings die Kiefermuskulatur etwas verspannt sein. Ebenfalls kann der Hals wegen des Tubus ein wenig weh tun. Weitere Nebenwirkungen werden Ihnen von dem Anästhesisten in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt.
Wenn ich wieder aufgewacht bin, darf ich gleich nach Hause gehen?
Nein, Sie dürfen die Praxis für einige Stunden nicht verlassen. Hier werden Sie überwacht und betreut, bis der Anästhesist entscheidet, dass Sie nach Hause dürfen. Sie müssen sich für die Rückkehr eine Fahrgelegenheit besorgen, da Sie weder Auto fahren noch alleine mit den öffentlichen Verkehrsmittel fahren dürfen.
Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?
In der Regel sind die Kosten für die Vollnarkose von dem Versicherten selbst zu tragen. Hier ist zwischen zahnärztlichen Maßnahmen-diese werden in Rahmen der gesetzlichen Vorschriften immer von der Kasse getragen- und den reine Kosten für die Vollnarkose zu unterscheiden.
Gibt es Außnahmen, bei denen die Krankenkassen die Kosten übernehmen?
Die Kosten werden bei bestimmter Indikation von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Als Indikationen gelten nach jetziger Stand z.B.: nicht kooperierende Kinder bis 12 Jahre alt, geistig Behinderte, Personen mit einer Unverträglichkeit gegen zahnärztliche Betäubungsmittel oder sogenannte Anästhesieversager (Betäubungsmittel wirken nicht).
Ebenfalls können auch andere Faktoren eine Indikation rechtfertigen. Bitte lassen Sie sich hierfür von uns beraten.
Privat Versicherte erhalten eine Erstattung abhängig vom gewählten Tarif – bitte diesbezüglich bei der Versicherung nachfragen.
Zuletzt aktualisiert am 28. April 2018 von COS Zahnärzte