Kariesprävention mit System.
Die Fissurenversiegelung
Was ist eine Fissurenversiegelung ?
Die Furchen, Grübchen und Rillen auf der Kaufläche der Backenzähne werden Fissuren genannt. In den Fissuren können sich je nach Tiefe und Ausprägung Speisereste, Zahnbelag oder Plaque festsetzen. Wenn die Fissuren tief und zerklüftet sind, können sie leider schwer mit der Zahnbürste gereinigt werden. Die Ablagerungen werden von den Bakterien aus der Mundhöhle zersetzt. Daraus entstehen Abfallprodukte wie Säuren, die den harten Zahnschmelz angreifen und zerstören. Somit entsteht Kauflächenkaries.
Die größte Gefährdung der Fissuren besteht zum Zeitpunkt des Durchbruchs dnn, wenn der Zahn teilweise noch von der Zahnfleischkapuze überdeckt wird, noch unterhalb der Okklusionsebene steht und so einer direkten Reinigung nicht zugänglich ist.
Um diesen Prozess zu unterbinden, können die Fissuren mit einem schützenden Kunststofflack versiegelt werden.
Wie funktioniert die Versiegelung?
Der Zahn muss zuerst trocken gelegt werden. Das kann je nach Speichelfluss mit einer Gummifolie passieren oder unter Verwendung von Watterollen.
Als aller erstes reinigen wir gründlich die Kaufläche mit einer kleinen rotierenden Zahnbürste und eine spezielle Paste. Eventuell vorhandene beschädigte Schmelzbereiche werden mit einen winzigen Bohrer entfernt und die Ränder anschließend geglättet. Das nennt man eine erweiterte Fissurenversiegelung.
Nach der Reinigung wird die Fläche mit einem Haftvermittler bepinselt und dieser anschließend mit einer Kaltlichtlampe getrocknet.
Zum Schluss wird der Versiegelungslack blasenfrei mit einem kleinen Pinsel aufgetragen und mit der Lampe ausgehärtet. Falls die Versiegelung beim Zubeißen noch etwas stört, wird diese mit einem kleinen Bohrer noch glatt gemacht. So bleibt eine glatte Oberfläche, die einfach zu reinigen ist.
Ist die Behandlung schmerzhaft ?
Nein, die Versiegelung ist völlig schmerzfrei. Nicht mal eine Betäubungsspritze ist dafür notwendig.
Wer übernimmt die Kosten für die Versiegelung ?
Für Kinder zwischen 6 und 17 Jahre werden die Kosten für die Versiegelung der hinteren bleibenden Backenzähne von den gesetzlichen Kassen übernommen. Die Versiegelung der restlichen bleibenden Zähne und der Milchzähnen ist keine Kassenleistung, aber gerade bei Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Kariesrisiko eine sinnvolle Maßnahme.
Die privaten Krankenversicherungen erkennen je nach Tarif und Leistungsumfang die Kosten für die Versiegelung an.
Zuletzt aktualisiert am 7. Juni 2018 von COS Zahnärzte