Häufige Fragen über Zahnersatz


Für eine Brücke brauchen Sie je nach Umfang und Art dieser 2 bis 4 Termine.
Der erste Termin ist immer für die sogenannte Präparation vorgesehen. Das bedeutet Abschleifen der Zähne, Entfernung der alten Kronen, falls vorhanden, Erstellung der Abformungen, Herstellen von provisorischen Kronen oder Brücken aus Kunststoff. Dieser Termin dauert je nach Umfang der Brücke zwischen
1 und 3 Stunden.
Der zweite Termin findet ca. 7-10 Tage später statt, und ist für die Gerüstanprobe vorgesehen. Metallkeramische Brücken enthalten einen Metallkern, ein sogenanntes Gerüst.
Es ist empfehlenswert, dieses Gerüst vor der Verblendung mit Keramikmasse im Mund anzuprobieren. Hier wird die Passung überprüft und kleine Korrekturen gemacht. Dieser Termin dauert in der Regel ca. 15 Minuten. Bei Brücken, die aus 3 oder 4 Elementen bestehen oder bei teil- oder unverblendeten Brücken (komplett aus Metall oder mit 1 oder 2 Verblendungen) kann häufig auf diese Anprobe verzichtet werden.
Der dritte Termin erfolgt nach 7 bis 10 Tagen und ist für die Eingliederung vorgesehen. Die Brücke ist fertig und wird im Mund eingesetzt-allerdings noch
nicht fest. Das heißt, dass wir die Brücke erst mit einem weichen Zement einsetzen. Das erlaubt der Brücke, sich noch zu legen. Ebenfalls kann die Brücke
bei Nichtgefallen wieder entfernt und zurück ins Labor zur Korrektur geschickt werden. Die Brücke bleibt ca. 2 bis 3 Wochen so provisorisch geklebt im Mund. In diesem Zeitraum kann sie voll belastet werden. Nach dieser Eingewöhnungsphase wird die Brücke endlich beim vierten Termin festgeklebt.

Für eine oder mehrere Kronen brauchen Sie in der Regel 2 Termine. In der ersten Sitzung werden die Zähne für die Aufnahme von Kronen präpariert.
Das heißt: Abschleifen, Entfernung der alten Kronen, falls vorhanden, Herstellung der provisorischen Kronen, Abdrücke. Dieser Termin dauert je nach Anzahl der Kronen zwischen 1 bis zu 3 Stunden.
Beim zweiten Termin, nach ca. 7 bis 10 Tagen, werden die Kronen festgeklebt. Danach sind die Kronen nicht mehr zu entfernen. Dieser Termin dauert ca. 10 bis 30 Minuten. Manchmal werden die Kronen auch provisorisch eingesetzt, was noch eine zusätzliche Sitzung erforderlich macht.

Provisorische Kronen oder Brücken, auch Provisorien genannt, dienen zum Schutz des Zahnes nach dessen Präparation (Abschleifen). Durch Abtrag von Zahnsubstanz bleibt der Zahn ungeschützt gegen Temperaturreize, was zur Schmerzen führen kann. Ebenfalls erlauben die Provisorien die Kaufunktion sowie verdecken die Zahnlücken bis die endgültige Versorgung fertig ist.

In der Regel nicht. Jeder Mensch reagiert aber anders, und das kann dazu führen, dass nach dem Abschleifen die Zähne bei kalt oder heiß etwas überempfindlich reagieren können. Was noch Schmerzen bereiten kann, ist das Zahnfleisch. Während der Präparation wird das Zahnfleisch rund um den Zahn verletzt und das kann dazu führen, dass Sie noch einige Tagen Schmerzen haben. Sollte dies der Fall sein, rufen Sie uns bitte an oder kommen Sie vorbei. Wir werden die Zahnoberflächen versiegeln oder Ihnen geeignete Schmerztabletten verschreiben.

Nobody is perfect. Auch wenn das selten der Fall ist, kann es in der Tat vorkommen, dass der Zahnersatz nicht von Anfang an richtig passt. Jedes Stück Zahnersatz, das Sie bekommen, ist ein Unikat und eine Sonderanfertigung. Bis Sie eine Krone in den Mund bekommen, sind zahlreiche Schritte notwendig : Präparation, Abdruck, Bissregistrierung, Modellherstellung, einartikulieren, modellieren, einbetten, ausgießen, ausbetten, sandstrahlen, ausarbeiten, Auftragen von Keramik in mehreren Schichten, Rohbrand, Glanzbrand, ausarbeiten, polieren, anpassen, versenden. Die Ursache für den Misserfolg kann in jedem einzelnen von diesen Schritten liegen. Selbstverständlich wird der fehlerhafte Zahnersatz korrigiert oder sogar neu gemacht.

An allererster Stelle steht die Untersuchung. Sie werden gründlich untersucht, die Zähne werden auf Vitalität ( lebt der Zahn noch, oder ist er schon tot?) geprüft, Röntgenaufnahmen werden angefertigt, bei Bedarf machen wir eventuell Situations- oder Studienmodelle.
Danach kommt die Planung. Zusammen mit Ihnen besprechen wir die Alternativen (festsitzender, herausnehmbarer Zahnersatz, Implantate, Materiale etc.), den Zeitrahmen, sowie die anfallenden Kosten. Wenn Sie sich für eine Versorgung entschieden haben, erstellen wir für Sie einen Heil- und Kostenplan und reichen ihn auf Wunsch zur Festlegung der Festzuschüsse an die Krankenkasse oder direkt an Sie weiter. Wenn die Kostenfrage geklärt ist, und Sie grünes Licht dafür geben, machen wir die Termine für die Behandlung.

Selbstverständlich bekommen Sie immer noch von Ihrer Kasse einen Festzuschuss, dessen Höhe sich nach Art der Versorgung, sowie nach der Bonusregelung richtet. Bei Privatpatienten hängt die Höhe der Erstattung von den vertraglichen Vereinbarungen ab und kann stark variieren. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich auch Privatpatienten, vor der Behandlung den Kostenvoranschlag der Versicherung vorzulegen.

Nein, der Heil- und Kostenplan ist unverbindlich und verpflichtet Sie zu gar nichts. Sie müssen die Leistungen nicht in Anspruch nehmen, wenn Sie das nicht möchten.

Ein Heil- und Kostenplan ist 6 Monate nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse gültig. Nach Ablauf der 6 Monate kann der Heil- und Kostenplan der Krankenkasse noch einmal für die Verlängerung vorgelegt werden. In diesem Fall ist allerdings eine Neuausstellung zu empfehlen, da sich in der Zwischenzeit die Punktwerte geändert haben könnten.

Ab Datum der Genehmigung durch die Krankenkasse ist der Plan noch 6 Monate gültig. Danach muss u.U. verlängert oder wiederausgestellt werden.

In der Regel für Sie Zeitverlust und Verzögerung und für die Krankenkasse Mehrkosten. Die Krankenkasse schaltet die MDK (medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ein und dieser leitet Ihre Planung für Zahnersatz zur Begutachtung an einen beratenden Zahnarzt der MDK. Dieser kann Sie wiederum zur Untersuchung in seine Praxis bestellen. Diesen Termin müssen Sie unbedingt wahrnehmen. Der beratende Zahnarzt erstellt dann eine Empfehlung, aufgrund derer Ihre Krankenkasse den Heil-und Kostenplan bewilligt oder ablehnt.

Zuletzt aktualisiert am 18. Juni 2018 von COS Zahnärzte

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