Studie des MDK zum ausländischen Zahnersatz


Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz (MDK RLP) hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Biometrie, Epidemiologie und Informatik der Universität Mainz (IMBEI) erstmalig in einer Studie die Qualität zahnärztlich-prothetischer Versorgungen in EU-Ländern bzw. im Ausland begutachtet. Dabei wurden insgesamt 185 verschiedene prothetische Versorgungen begutachtet und der im Ausland gefertigte Zahnersatz untersucht. Insgesamt wurden dabei 81 Brücken, 76 Einzelkronen, neun Teilprothesen, elf kombinierte festsitzend/herausnehmbare Versorgungen, acht Totalprothesen sowie elf Füllungen begutachtet.

Mängelfreie Versorgung lediglich bei 12 von 81 Brücken
Von den begutachteten 81 Brücken entsprachen 47 den deutschen Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung, eine mängelfreie Versorgung konnte jedoch lediglich bei zwölf dieser Brücken konstatiert werden. Bei drei Brücken bestand sogar generell eine fragliche Notwendigkeit der Anfertigung.

Auffällige Mängel
Als Mängel fielen vor allem auf: deutlich tastbare Kronenränder, eine fehlerhafte, den Einschluss von Fremdbestandteilen oder Verunreinigungen (Okklusion), Frühkontakte, Hyperbalancen oder fehlende Gegenbezahnung, fehlerhafte technische Anfertigung, parodontale Pfeilerzähne, röntgenologisch nicht erhaltungswürdige Pfeilerzähne, Karies an Kronenrändern sowie die Anfertigung von Brücken mit zu vielen Brückengliedern oder zu langen Spannen.

Neuanfertigung in 53 % der Fälle als notwendig erachtet
Aufgrund der gefundenen Mängel wurde von der zahnärztlichen Gutachterin des MDK Rheinland-Pfalz eine Neuanfertigung der Zahnersatzversorgung in 53 % der Fälle (43 Brücken) als notwendig erachtet. Bei den begutachteten 76 Einzelkronen bestand bei 97 % eine fragliche Notwendigkeit für ihre Anfertigung. Hier musste konstatiert werden, dass offensichtlich im Ausland eine Überversorgung erfolgte, da bei der Nachbegutachtung ein erheblicher Zweifel bestand. In diesen Fällen lag der Verdacht nahe, dass aus ästhetischen Gründen Zähne im sichtbaren Bereich überkront wurden, welche keinen prothetischen Therapiebedarf aufwiesen. Eine zwingende Notwendigkeit für eine Neuanfertigung wegen qualitativer Mängel zeigte sich bei elf der 76 begutachteten Einzelkronen.

Konformitätserklärung fehlte
Die in Deutschland notwendige „Konformitätserklärung“ war in keinem der begutachteten Fälle durch den Behandler bzw. durch das anfertigende Zahnlabor im Ausland ausgestellt worden. Daher waren die im Ausland verwendeten Werkstoffe (Qualität und Menge) nicht bekannt. Dies kann bei möglichen Nachbesserungen oder Mängelkorrekturen zu Problemen hinsichtlich der verwendeten Werkstoffe führen und sogar eine fachgerechte Bearbeitung unmöglich machen

Fazit:
Die angefertigten Arbeiten waren vor allem bei den festsitzenden Versorgungen qualitativ unzureichend und mit nicht unerheblichen Mängeln behaftet.

Deutsche Zahnärzte können Mängel an „ausländischem Zahnersatz“ ablehnen
Ungeklärt ist, wer Mängel an dem im Ausland angefertigtem Zahnersatz behebt und für die dabei entstehenden Kosten aufkommt. Deutsche Zahnärzte können eine Nachbesserung von Mängeln an „ausländischem Zahnersatz“ ablehnen, so lange es sich nicht um Notfallsituationen handelt. Auch die Gesetzliche Krankenversicherung ist nicht prinzipiell verpflichtet, Mängelkorrekturen zu bezahlen.

Zuletzt aktualisiert am 3. September 2015 von COS Zahnärzte

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