Zahntourismus – lohnt sich das?


Der richtige Sitz Ihres Zahnersatzes erfordert eine gründliche Planung und Vorbehandlung. Dies kann u.U. mehrere Wochen in Anspruch nehmen – Zeit, die im Zahntourismus fehlt.
Bei Nachbehandlungen kann es problematisch werden, da die Zahnarztpraxis nicht „um die Ecke“ liegt. Meist erhalten Sie keine genaue Auskunft über Art und Qualität der verwendeten Materialien. In Deutschland ist es Pflicht, dass mit der Eingliederung des Zahnersatzes der Patient eine sogenannte Konformitätserklärung bekommt. In dieser Erklärung sind die verwendeten Materialien sowie deren Zusammensetzung (sehr wichtig für potentielle Allergie-Patienten) genau aufgelistet. Somit können Sie immer nachvolziehen, was für Materialien bei Ihnen verwendet wurden.

Die Kosten für eine Zahnbehandlung im Ausland tragen zunächst Sie – in voller Höhe. Ob Sie dafür eine Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse bekommen, ist nicht gesichert.

Bei Komplikationen kann der Aufenthalt länger dauern als ursprünglich geplant. Selbst wenn der Zahnarzt im Ausland die Kosten für eine Nachbehandlung übernimmt, zahlen Sie Anreise und Unterkunft erneut selbst. Der anfängliche Preisvorteil ist damit schnell dahin.

Kein Recht auf Schadenersatz

Im Streitfall gelten das Recht und die Gewährleistungsansprüche des Landes, in dem Sie zur Zahnbehandlung waren. Auch im europäischen Ausland kann es daher schwer werden, seine Ansprüche durchzusetzen. In Deutschland sind die Rechte des Patienten bei Gewährleistungsansprüchen klar geregelt und durchsetzbar. Kein deutscher Zahnarzt ist verpflichtet, fremden Zahnersatz kostenlos zu korrigieren oder nachzubessern. Da bleibt nur eine private Zuzahlung, eine erneute Reise ins Ausland beziehungsweise der Versuch, seine Ansprüche durchzusetzen.

Haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, was passiert, wenn die Behandlung in Ausland abgeschlossen ist? Sie kehren zurück nach Hause und nach eine Woche bekommen Sie Schmerzen oder es bricht ein Teil der Brücke oder Krone ab? Nehmen Sie wieder Urlaub und fahren Sie wieder zurück ins Ausland? Das bestimmt nicht. Sie suchen sich einen Zahnarzt vor Ort (zu Ihrem Zahnarzt trauen Sie sich vielleicht nicht zurück, weil Sie ja „fremd“ gegangen sind), nur der neue Zahnarzt wird bei Ihnen keine Nachbesserung auf Gewährleistung durchführen. Er wird entweder die Reparatur nicht leisten (in Deutschland muss man dafür eine Garantie geben, und wer gibt Ihnen eine Garantie auf eine Arbeit, die er selbst nicht hergestellt hat?) oder unter Ausschluss jeglicher Garantieansprüche die Reparatur privat abrechnen (dafür bekommen Sie kein Zuschuss von der Kasse). Schon jetzt ist der Vorteil für die ausländische Brücke dahin.

Sie können auch von günstigen ausländischen Preisen profitieren ohne dafür ihre Heimatstadt zu verlassen

Wenn Sie Geld sparen möchten und trotzdem auf bewährte Qualität und Gewährleistung nicht verzichten wollen, können wir auch weiterhelfen. Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem langjährigen, TÜV geprüften Partnerlabor hochwertigen Zahnersatz zu günstigen Konditionen- und das bei volle Gewährleistung, MPG(Medizin Produktgesetz) geprüften Materialien und gesichertem Kassenzuschuss, und all das ohne dafür ins Ausland verreisen zu müssen.
Wir möchten Ihnen nicht auf die Schnelle Zahnersatz „verkaufen“, sondern wir möchten Ihnen die optimale Lösung für Ihre Bedürfnissen anbieten und das bei einem hervorragenden Preis-Leistungsverhältnis. Wir möchten, dass Sie langfristig mit Ihren „Dritten“ zufrieden sind.

*Fachleute beurteilen die Versorgungsqualität von im Ausland eingesetzten Zahnersatz in über 70 %* der Fälle als nicht zufriedenstellend. Siehe dazu die Studie der MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) Rheinland-Pfalz

Zuletzt aktualisiert am 3. September 2015 von COS Zahnärzte

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