Amalgamverbot ab 2025-Die Amalgamalternativen
Ab 2025 gilt in Deutschland das Amalgamverbot-ein längst überfälliger Schritt-, wodurch Zahnärzte keine neuen Amalgamfüllungen mehr setzen dürfen. Dieses Material, das jahrzehntelang als Standard für Zahnfüllungen galt, steht seit langem in der Kritik. Doch welche Amalgamalternativen stehen Patienten zur Verfügung? Gesetzliche Krankenkassen übernehmen meist nur einfache Füllungen wie Glasionomerzement, während langlebige und ästhetische Lösungen wie Komposite oder Keramik oft Zuzahlungen erfordern. Erfahren Sie hier, welche Optionen wirklich sinnvoll sind.
Inhalt
- Welche Amalgamalternativen bieten die Krankenkassen an?
- Warum sind Zuzahlungen für bestimmte Amalgamalternativen notwendig?
- Die Standard Füllungsmaterialien nach dem Amalgamverbot
- Unsere Haltung zu Amalgam und der Amalgamalternativen
- Bedeutung des Amalgamverbots für die Patienten
- Häufige Fragen zu dem Amalgamverbot und die Amalgamalternativen
- Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten der EU-Quecksilberverordnung am 1. Januar 2025 wird die Verwendung von Amalgam für neue Zahnfüllungen in der gesamten Europäischen Union (EU) untersagt. Ziel dieser Entscheidung ist es, die Verbreitung von Quecksilber in der Umwelt zu verringern.
Amalgam besteht etwa zur Hälfte aus dem giftigen Schwermetall Quecksilber, das bei Herstellung und Entsorgung freigesetzt werden kann und somit Umwelt und Gesundheit gefährdet.
Der Amalgamverbot-der lange Abschied vom Amalgam
In unserer Praxis haben wir uns bereits vor Jahren bewusst gegen den Einsatz von Amalgam entschieden, da uns Ihre Gesundheit und Zufriedenheit am Herzen liegen. Stattdessen setzen wir auf hochwertige Kompositfüllungen, die langlebig, stabil und ästhetisch sind. Doch was bedeutet das Verbot für Patienten, insbesondere für gesetzlich Versicherte? Leider zeigt ein Blick auf die Alternativen, die von den Krankenkassen erstattet werden, deutliche Defizite.
Welche Amalgamalternativen bieten die Krankenkassen an?

Die gesetzlichen Krankenkassen sind laut Sozialgesetzbuch verpflichtet, eine „ausreichende und wirtschaftliche“ Versorgung sicherzustellen. Doch was genau heißt das für Zahnfüllungen?
Die gängigen Kassenalternativen umfassen:
- Glasionomerzement-Füllungen (GIZ): Diese Materialien sind zwar kostengünstig, jedoch nicht stabil oder langlebig. Sie eignen sich höchstens als Übergangslösung.
- Nicht verklebte Kunststofffüllungen: Diese Varianten erfüllen nicht die Ansprüche moderner Zahnmedizin. Die Haltbarkeit ist begrenzt, und sie bieten keine langfristige Lösung.
Darüber hinaus wurde die Vergütung für hochwertige Füllungen bei Kindern durch die Krankenkassen gestrichen. Das bedeutet, dass auch bei Kindern ein Eigenanteil notwendig ist, wenn eine hochwertige Versorgung gewünscht wird. Diese Einschränkungen werfen die Frage auf, ob das Versprechen einer „guten“ Versorgung wirklich eingelöst wird.
Warum sind Zuzahlungen für hochwertige Amalgamalternativen notwendig?

Hochwertige Zahnfüllungen erfordern den Einsatz moderner Materialien und aufwendigerer Behandlungsmethoden. Diese Leistungen übersteigen jedoch den finanziellen Rahmen, den die gesetzlichen Krankenkassen für Zahnbehandlungen vorsehen.
In unserer Praxis bieten wir Ihnen zum Beispiel Kompositfüllungen an, die mit einem speziellen Adhäsiv befestigt werden. Diese Füllungen sind nicht nur langlebig, sondern auch ästhetisch ansprechend und stabil. Leider übernehmen die Krankenkassen diese hochwertige Versorgung nicht, sodass ein Eigenanteil erforderlich ist.
Wir finden, dass die Krankenkassen hier ihrer Verantwortung gegenüber der Zahngesundheit ihrer Versicherten nicht gerecht werden. Eine umfassende und langlebige Versorgung sollte kein Privileg, sondern eine Selbstverständlichkeit sein.
Einfache Amalgamalternativen als Standard

Die von den Krankenkassen erstatteten Materialien wie Glasionomerzemente erfüllen zwar die Mindestanforderungen einer ausreichenden Versorgung, sind aber aus medizinischer Sicht oft problematisch und weisen darüber hinaus eine geringe Haltbarkeit auf. Diese Materialien bieten in der Regel eine Garantie von zwei Jahren, was deutlich unter der Lebensdauer hochwertiger Alternativen liegt. Ein solcher Ansatz widerspricht dem modernen Standard der Zahnmedizin, der auf Langlebigkeit, Stabilität und Ästhetik setzt.
Die Verwendung minderwertiger Materialien führt häufig zu:
- Häufigeren Nachbesserungen.
- Höherem Risiko für Sekundärkaries.
- Einschränkungen in der Funktionalität.
- Schneller Verlust der Füllungen
Wir möchten weder riskieren, dass Füllungen bereits nach kurzer Zeit herausbrechen, noch unsere Patienten mit wiederholten Behandlungen belasten. Solche Probleme würden nicht nur Ihren Komfort beeinträchtigen, sondern auch unseren Anspruch an hochwertige Zahnheilkunde untergraben.
Unsere Haltung: Qualität steht an erster Stelle

In unserer Praxis setzen wir auf bewährte und moderne Materialien wie keramisch verstärkte zahnfarbene Komposite mit Chamäleoneffekt oder Vollkeramik Füllungen. Diese Materialien bieten nicht nur die beste Lösung für eine langfristige Zahngesundheit, sondern entsprechen auch unserem hohen Anspruch an Qualität. Wir behandeln unsere Patienten so, wie wir selbst behandelt werden möchten – mit Lösungen, die überzeugen.
Obwohl diese hochwertigen Materialien nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt sind, möchten wir Sie ermutigen, in Ihre Zahngesundheit zu investieren. Denn Ihre Zähne sollen nicht nur funktionieren, sondern auch langfristig gesund bleiben.
Was bedeutet der Amalgamverbot für Sie?
Das Amalgamverbot ist ein wichtiger Schritt in Richtung moderner Zahnmedizin. Dennoch zeigt die aktuelle Regelung, dass viele gesetzlich Versicherte auf minderwertige Alternativen angewiesen sind, wenn sie keine Zuzahlungen leisten möchten. Wir finden, dass dies den komplexen Behandlungsbedürfnissen vieler Patienten nicht gerecht wird.
Wir laden Sie herzlich ein, sich in unserer Praxis über die verschiedenen Amalgamalternativen zu informieren. Gemeinsam können wir die beste Lösung für Ihre Zahngesundheit finden – mit Qualität und Fairness. Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen, und wir setzen alles daran, Ihnen eine Versorgung anzubieten, die auch langfristig überzeugt.
FAQs
Werden ab 2025 die Kosten für hochwertige Kompositfüllungen bei Kindern von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen?
Nein, hochwertige Kompositfüllungen werden ab 2025 von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern in der Regel nicht vollständig übernommen. Zwar haben Kinder Anspruch auf eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Versorgung, die von den Kassen finanziert wird, aber diese umfasst meist nur einfache Füllungsmaterialien wie Glasionomerzement oder nicht verklebte Kunststofffüllungen. Hochwertige Kompositfüllungen, die ästhetischer und langlebiger sind, erfordern in der Regel eine Zuzahlung durch die Eltern.
👉 Der Grund dafür: Die gesetzlichen Krankenkassen decken nur die Kosten für Materialien, die den Mindestanforderungen entsprechen, nicht aber für modernere Alternativen, die aufwändiger und teurer in der Herstellung und Anwendung sind.
Werden ab 2025 die Kosten für hochwertigere Füllungen im Frontzahnbereich übernommen?
Auch im Frontzahnbereich übernehmen die Krankenkassen nur einfache, einfarbige Kompositfüllungen. Füllungen, bei denen eine individuelle Farbanpassung an die restliche Zahnsubstanz oder sogenannte Mehrschichtfüllungen (bei denen das Kompositmaterial in mehreren aufeinanderliegenden Schichten oder unter Verwendung von Materialien verschiedener Farbnuancen oder Viskositäten aufgetragen wird) verwendet werden, werden von den Krankenkassen weiterhin nicht übernommen. Für solche Behandlungen ist eine Zuzahlung weiterhin notwendig.
👉 Der Grund dafür: Das Gebot der gesetzlichen Krankenkassen lautet: wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend. Zahnmedizinische Leistungen, die diese Aspekte überschreiten – und dazu gehören auch farblich anspruchsvoll angepasste Füllungen im Frontzahnbereich – werden daher nicht erstattet.
Wie haltbar sind die Glasionomerfüllungen im Seitenzahnbereich?
Die Haltbarkeit von Glasionomerfüllungen im Seitenzahnbereich ist begrenzt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe der Füllung, die Kaubelastung und die Mundhygiene des Patienten. Allgemein gelten Glasionomerfüllungen als Übergangslösungen oder für Situationen, in denen eine kostengünstige oder minimalinvasive Versorgung notwendig ist.
Durchschnittliche Haltbarkeit:
- Im Seitenzahnbereich: Etwa 2–5 Jahre, je nach Lage und Belastung. Sie sind weniger abriebfest und langlebig als Komposit- Keramik oder Amalgamfüllungen.
Vorteile von Glasionomerfüllungen:
- Freisetzung von Fluorid: Kann das Risiko von Sekundärkaries verringern.
- Einfache Verarbeitung: Besonders bei Kindern oder älteren Patienten praktisch.
- Chemische Haftung: Guter Verbund mit der Zahnsubstanz ohne aufwendige Haftvermittlung.
Nachteile:
- Geringe Abriebfestigkeit: Schnellere Abnutzung bei hoher Kaubelastung.
- Ästhetik: Weniger ansprechend als Kompositfüllungen.
- Porosität: Anfällig für Mikroleckagen und Verfärbungen.
Für langlebigere Ergebnisse im Seitenzahnbereich werden Komposit- oder Keramikfüllungen bevorzugt, während Glasionomerzement oft als provisorische oder sekundäre Wahl eingesetzt wird.
Fazit
Das Amalgamverbot ab 2025 markiert einen Fortschritt in der Zahnmedizin, jedoch bringt es Herausforderungen mit sich. Gesetzlich Versicherte sind oft auf einfachere Füllungsalternativen angewiesen, die den modernen Ansprüchen nicht gerecht werden. Hochwertige, langlebige Füllungen bleiben jedoch möglich, sind aber mit Zuzahlungen verbunden. Unsere Praxis setzt auf Qualität und moderne Materialien, um Ihnen die beste Versorgung zu bieten – denn Ihre Zahngesundheit verdient nur das Beste.
Quellennachweise:
Bundeszahnärztekammer Sept 2024 | Amalgam EU-Quecksilberverordnung (EU) 2017/852
Mit der EU-Quecksilberverordnung ist der Umgang mit Quecksilber in der Europäischen Union seit 2018 neu geregelt. Große Teile des Maßnahmenkatalogs zu Dentalamalgam werden in Deutschland schon seit Jahren erfüllt. Die Maßnahmen sind in einem Stufenplan durch die Mitgliedsstaaten umzusetzen.
Dentalmagazin April 2014 Füllungsalternativen: Glasionomere im Fokus
Dr. Thomas Klinke, Oberarzt an der Poliklinik für zahnärztliche Prothetik, Alterszahnheilkunde und medizinische Werkstoffkunde der Universitätsmedizin Greifswald und Leiter einer deutschlandweit angelegten Fünfjahresstudie, sprach mit dem DENTAL MAGAZIN über das neue Studiendesign und die Bedeutung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis.
Quelle: https://www.bzaek.de/service/positionen-statements/einzelansicht/amalgam-eu-quecksilberverordnung-eu-2017-852.html
Bildnachweis: Grafik Amalgamalternativen: proDente eV; AndreyPopov/bigstockphoto.com
Zuletzt aktualisiert am 29. März 2025 von COS Zahnärzte
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