Kuriose Fakten über dem Zahnfüllstoff Amalgam

Amalgamkapseln

Der quecksilberhaltige Zahnfüllstoff Amalgam wurde um 1830 in den USA zum ersten Mal eingesetzt. Nach unerklärlichen körperlichen Beschwerden der Patienten wurde das Mittel 1840 verboten, teilweise unter Androhung von Gefängnisstrafen und Ausschluss aus dem Ärzteverband. Aufgrund des guten Preis-Leistungs-Verhältnisses wurde das Material 1855 wieder zugelassen. Später, gegen Ende des 19. Jahrhunderts, gelangte das Amalgam auch nach Europa.

Die Gefahrenstoffverordnung (§ 20 der GefStoffV) stuft Quecksilber als sehr giftig ein. Amalgam wird als hochgiftiger Sondermüll eingestuft. Zahnarztpraxen sind in Deutschland seit 1990 verpflichtet, teure Amalgamabscheider einzusetzen, damit die Amalgamreste nicht in den Wasserkreislauf gelangen. Diese Amalgamreste werden von speziellen Entsorgungsfirmen abgeholt und entsorgt. Die lokale Stadtentwässerung prüft regelmäßig die Entsorgungsnachweise für Amalgamreste aus der Zahnarztpraxis.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 151 NWG amalgamhaltiges Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 190 Abs. 1 Nr. 14 NWG. Dies kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 (fünfzigtausend) Euro geahndet werden. Amalgam darf bei Gefahr einer Geldstrafe im fünfstelligen Bereich nicht in die öffentliche Kanalisation gelangen, ist jedoch im Mund der Patienten zugelassen.

Aus natürlichen Quellen gelangen jährlich 2.700 bis 6.000 Tonnen elementares Quecksilber durch Abgasung aus der Erd- und Wasseroberfläche in die Umwelt. Der Quecksilberbedarf für Amalgamfüllungen liegt in der EU bei zirka 90 Tonnen.

Die skandinavischen Länder sind Vorreiter, was eine Abkehr von Amalgam betrifft. In Dänemark dürfen seit dem 01.04.2008 keine Amalgamfüllungen mehr vorgenommen werden. Norwegen hat zu Beginn des Jahres 2008 ein Verbot für Verwendung von quecksilberhaltigen Produkten (das schließt auch den Zahnfüllstoff Amalgam ein) angekündigt. Schweden hat ebenfalls beschlossen, auf Quecksilber verzichten zu wollen.

Der Verkauf quecksilberhaltiger Fieberthermometer ist seit 2007 in den 27 Ländern der Europäischen Union untersagt. Das Europäische Parlament hat eine entsprechende Richtlinie verabschiedet, nach der giftiges Quecksilber in neuen Fieberthermometern und anderen Messinstrumenten wie Zimmerthermometern oder Barometern und Blutdruckmessgeräten nicht mehr verwendet werden darf.

Zuletzt aktualisiert am 15. Mai 2018 von COS Zahnärzte

Mihail Cos
Folgen auf:
Inhalt bewerten
[Stimmen: 2 Durschnitt: 5]