Kostenerstattung der AOK für die professionelle Zahnreinigung
Mehr Leistungsvielfalt nicht nur für die Zahngesundheit
Durch eine professionelle Zahnreinigung lassen sich Plaque, Zahnstein und andere Ablagerungen vollständig entfernen. Darüber hinaus erhalten Patienten nach der Behandlung stets auch wichtige Informationen, wie sie mit der richtigen Pflege selbst für eine gesunde Mundhygiene sorgen können.
Durchgeführt wird die Zahnreinigung von speziell geschultem Personal. Im Idealfall sollte die professionelle Zahnreinigung etwa alle 6 Monate wiederholt werden.
Doch leider entscheiden sich viele Patienten aufgrund der Kosten gegen diese wichtige Prophylaxe. Denn während die meisten privaten Krankenkassen die Kosten hierfür übernehmen, ist dies bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht immer der Fall. Umso erfreulicher ist es, dass sich die AOK Niedersachsen seit Neuestem an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung beteiligt. Versicherte erhalten gegen Vorlage der Originalrechnung 80 Prozent des Rechnungsbetrags erstattet. Maximal zahlt die AOK Niedersachsen 250 Euro pro Jahr. So müssen auch gesetzlich Versicherte nicht mehr aus Kostengründen auf ein strahlend weißes Gebiss verzichten.
Mitglieder der AOK Niedersachsen profitieren zudem noch von weiteren Vorteilen. So können Versicherte über 35 Jahren alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening durchführen. Die Kosten für diese Untersuhung werden komplett von der AOK Niedersachsen übernommen. Jedes Jahr erkranken rund 14.000 Menschen am lebensgefährlichen schwarzen Hautkrebs. Dazu kommen nochmals 100.000 Fälle des hellen Hautkrebses. Durch ein regelmäßiges Hautkrebs-Screening lässt sich eine Erkrankung frühzeitig erkennen und behandeln.
Als weitere Zusatzleistungen beteiligt sich AOK Niedersachsen an den Kosten für homöopathische Behandlungen, Therapien mit Osteopathie sowie Schutzimpfungen. Neue Leistungen werden zudem bei Schwangerschaft und Geburt angeboten.
Zuletzt aktualisiert am 8. April 2018 von COS Zahnärzte
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