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Ab 2025 tritt das Quecksilberverbot in der Zahnmedizin in Kraft

Eine alte Amalgamfüllung im Zahn

Die Europäische Kommission hat die EU-Quecksilber-Verordnung überarbeitet, um EU-Bürger und die Umwelt vor giftigem Quecksilber zu schützen. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Verwendung von Zahn-Amalgam, für das derzeit in der EU jährlich 40 Tonnen Quecksilber verbraucht werden, vollständig verboten. Darüber hinaus wird die Herstellung und Ausfuhr von Zahn-Amalgam aus der EU ab dem 1. Januar 2025 verboten.

Die Europäische Union hat sich stets bemüht, die Gesundheit ihrer Bürger zu schützen und gleichzeitig einen hohen Umweltstandard zu wahren. Im Rahmen dieser Bemühungen hat die Europäische Kommission eine bahnbrechende neue Quecksilberverordnung erlassen, die ab 2025 den Einsatz von Quecksilber in der Zahnheilkunde verbieten soll.

Die neue Quecksilberverordnung der EU-Kommission

In einer Erklärung vom 14.07.2023 heißt es: „Die Europäische Kommission hat die EU-Quecksilberverordnung überarbeitet, um EU-Bürger und Umwelt vor giftigem Quecksilber zu schützen.

Die überarbeitete Quecksilberverordnung sieht folgendes vor:

  • Keine Verwendung von Zahn-Amalgam mehr ab dem 1. Januar 2025. Es gibt praktikable quecksilberfreie Alternativen
  • Verbot der Herstellung und Ausfuhr von Zahn-Amalgam aus der EU ab 1. Januar 2025;
  • Verbot der Herstellung und Ausfuhr von sechs quecksilberhaltigen Lampen ab dem 1. Januar 2026 und 1. Januar 2028 (je nach Lampentyp).

Warum ist Quecksilber so gefährlich?

Wenn Quecksilber einmal in die Umwelt entlassen ist, integriert es sich in die Nahrungskette und reichert sich dort an. Eine erhöhte Exposition gegenüber Quecksilber kann schwerwiegende Schäden für das Gehirn, die Lungen, die Nieren und das Immunsystem verursachen.

Quecksilber, eine extrem toxische Substanz, stellt sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt ein erhebliches Risiko dar. Es wird dringend Zeit, diese Bedrohung zu beenden!

Quecksilber ist ein Bestandteil von Amalgam, einem Material, das traditionell für Zahnfüllungen verwendet wird. Es wird seit mehr als 150 Jahren in der Zahnheilkunde eingesetzt, aufgrund seiner Fähigkeit, eine dauerhafte, stabile und kostengünstige Füllung zu liefern. Allerdings hat Quecksilber auch potenziell schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, was zu seiner umstrittenen Verwendung geführt hat.

Die neue Verordnung ist Teil eines größeren Plans der EU, die Gesundheits- und Umweltrisiken, die mit Quecksilber und seinen Verbindungen verbunden sind, zu minimieren. Sie ist auch eine Fortsetzung der Bemühungen der EU, den Minamata-Vertrag, ein internationales Abkommen zur Begrenzung der Quecksilberemissionen, umzusetzen. Die EU hatte den Vertrag 2017 ratifiziert, was sie zu einer globalen Führungskraft in der Bekämpfung der Quecksilberbelastung macht.

Die Auswirkungen des Quecksilberverbots auf die Zahnmedizin

Die Umsetzung dieser Verordnung wird zweifellos Auswirkungen auf die Zahnmedizin in der gesamten EU haben. Es erfordert eine umfassende Anpassung der Praktiken und eine Suche nach alternativen Materialien für Zahnfüllungen. Glücklicherweise gibt es bereits mehrere geeignete und sichere Alternativen zu Amalgam, darunter Kompositmaterialien, Glasionomerzemente und Keramiken, die zunehmend in der modernen Zahnheilkunde eingesetzt werden.

Seit dem 1. Juli 2018 stehen für Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, für schwangere und stillende Patientinnen auch Füllungen aus Kunststoff (Komposit) als zuzahlungsfreie Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung.

Die Entscheidung, welche Füllungstherapie in Betracht kommt und welches Material letztlich verwendet wird, muss immer im Kontext des jeweiligen Behandlungsfalls getroffen werden. Dabei muss auch das rechtlich vorgegebene Wirtschaftlichkeitsgebot der GKV berücksichtigt werden, das besagt, dass Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen immer ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.

Die Situation in anderen europäischen Ländern

Einige EU-Länder haben bereits Maßnahmen ergriffen, um die Verwendung von Quecksilber in der Zahnheilkunde zu begrenzen oder zu verbieten. Schweden ist ein Pionier in dieser Hinsicht und hat die Verwendung von Amalgam für Zahnfüllungen bereits 2009 verboten. Norwegen und Dänemark folgten kurz darauf und haben seit 2011 bzw. 2013 die Verwendung von Amalgam in der Zahnheilkunde vollständig eingestellt.

In Deutschland und den Niederlanden gibt es bereits seit einigen Jahren Beschränkungen für die Verwendung von Amalgam. Diese Länder haben insbesondere die Verwendung bei schwangeren Frauen und Kindern eingeschränkt und empfehlen generell den Einsatz von Amalgamalternativen, wo immer dies möglich ist.

Mit der neuen Verordnung der EU-Kommission werden diese nationalen Maßnahmen auf alle EU-Länder ausgedehnt. Dies ist ein bedeutender Schritt vorwärts in der Bemühung, die menschliche und ökologische Belastung durch Quecksilber zu reduzieren und die allgemeine Gesundheit und das Wohlergehen der Bürger der Europäischen Union zu verbessern.

Fazit

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Verwendung von Zahn-Amalgam vollständig verboten. Quecksilber, ein Hauptbestandteil von Amalgam ist eine hochgiftige Chemikalie, die eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt darstellt.
Die Überarbeitung der Quecksilberverordnung ist im Einklang mit den Beschlüssen der vierten Konferenz der Vertragsparteien (COP4) des Minamata-Übereinkommens, dem wichtigsten internationalen Rechtsrahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber.

Zuletzt aktualisiert am 25. Juli 2023 von COS Zahnärzte

Mihail Cos
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